AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluß
Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Verkaufs-, Dienst- oder Werkverträge, und zwar auch für alle zukünftigen, durch die Erteilung des Auftrages als anerkannt unter gleichzeitigem Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger eigener Bedingungen des Bestellers, selbst wenn in den etwaigen Bedingungen des Bestellers unseren Bedingungen widersprochen sein sollte. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Zusagen oder Ansprachen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung nicht verbindlich. Dauerabschlüsse erstrecken sich, falls nichts anderes vereinbart ist, auf das laufende und das folgende Kalenderjahr, Abrufaufträge werden zu den am Tage des Abrufes bei uns allgemein üblichen Konditionen und Lieferzeiten ausgeführt. Bei der Lieferung von Anlagen und Waren und bei der Montage von Anlagen bzw. Kundendienst, Wartungs- oder Reparaturaufträgen, gelten stets verschiedene, voneinander völlig unabhängige Aufträge an uns als erteilt. Unsere Leistung aus einem Auftrag zur Lieferung von Anlagen und Waren gilt mit der Mitteilung der Versandbereitschaft bzw. mit dem Versand als erbracht . Die Montage bzw. sonstige Dienst- bzw. Werkleistung endet mit der Übernahme bzw. Abnahme.

Preise
Unsere Preise sind freibleibend und basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten. Ändern sich diese, so gelten unsere allgemein üblichen Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung- bzw. Leistung als vereinbart. Wenn nicht anders vereinbart, berechnen wir ab Werk, zuzüglich der Kosten für Verpackung.

Lieferzeit
Lieferfristen gelten ab Versandort, im Zweifel ab Wiesbaden-Igstadt. Eine Liefefrist beginnt keinesfalls vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Bestellung, das ist frühestens das Datum unserer Auftragsbestätigung. Soweit eine Anzahlung oder sonstige Leistungen des Bestellers vereinbart sind, beginnt eine Lieferfrist mit Eingang der Anzahlung bei uns bzw. mit der Erfüllung aller von seiten des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen. Sollten wir in Verzug kommen, so kann der Besteller, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, insoweit zurücktreten, als die Leistung fällig ist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Erfolgt bei Abrufaufträgen der Abruf nicht innerhalb von zehn Monaten, so sind wir berechtigt, sofortige Abnahme und Bezahlung zu verlangen oder vollen Schadensersatz bzw. entgangenen Gewinn zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Höhere Gewalt
Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Wir sind in allen derartigen Fällen höherer Gewalt berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzahl hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er von uns noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Nachlieferung sind ausgeschlossen.

Versand und Gefahrübergang
Mit Versandbeginn bzw. Abholung bei uns geht alle Gefahr auf jeden Fall auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte; dasselbe gilt bei Annahmeverzug des Bestellers. Wir sorgen für Verpackung, Schutz- und Transportmittel sowie für den Transportweg nach unserer Erfahrung auf Kosten des Bestellers und unter Ausschluß einer Haftung.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bleiben alle dem Besteller von uns gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Die Forderungen des Bestellers aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware weden bereits jetzt an uns abgetretenm und zwar gleich, ob die Vorbehaltswaren in verändertem oder unverändertem Zustand oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft werden.

Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht; zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltswerte ist er nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der entstandenen Forderungen aus dem Weiterverkauf bis auf Widerruf berechtigt. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Name und Anschrift, der Höhe der Forderungen und Datum der Rechnungserteilung hereinzugeben.

Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so gelten alle von uns eingeräumten Rabatte, Bonifikationen oder ähnliche Vergünstigungen als nicht gewährt.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Mängel und Gewährleistung
Die Anerkennung von Ansprüchen aus Mängeln und Beanstandungen setzt voraus, daß unsere Vorschriften über Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch und Betrieb eingehalten, keinerlei Eingriffe von dritter Hand vorgenommen und die zugrundegelegten Voraussetzungen (z.B. Wasserzusammensetzung und Betriebsbedingungen) erfüllt sind. Etwaige schadhafte Teile sind frachtfrei an uns zu senden. Beanstandungen und Mängelrügen bezüglich Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen beim Besteller schriftlich bei uns eingegangen sein; sonst sind sie ausgeschlossen. Bei Montage einer Anlage bzw. sonstigen Dienst- oder Werkleistungen beim Besteller gilt nach Fertigstellung die Abnahme mit Unterschrift des Bestellers oder eines von ihm Beauftragten auf dem letzten Rapportschein bzw. dem Auftragsschein, spätestens aber mit dem Tag der Abreise unseres Montagebeauftragten, als erfolgt.

Nach einer Abnahme ist die Rüge erkennbarer Mängel ausgeschlossen.

Beanstandungen und Mängel, die auch nach sorgfältigster Prüfung innerhalb der obengenannten Frist von 10 Tagen oder vor der Abnahme nicht erkannt und schriftlich an uns mitgeteilt sein können, weil es sich um versteckte Mängel handelt, sind vom Besteller unverzüglich, längstens innerhalb von 3 Tagen, nach der Entdeckung bei uns eingehend unter genauer Schilderung schriftlich mitzuteilen. Wir erkennen jedoch Ansprüche aus versteckten Mängeln längstens nur an, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung bzw. Abnahme bei uns geltend gemacht worden sind.

Nach Zurückweisung der Rüge oder Beanstandung durch uns verjähren alle etwaigen Ansprüche des Bestellers längstens innerhalb eines Monats. Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse beschränkt sich unsere Verpflichtung bei Beanstandungen und Mängelrügen auf die Abtretung der von unserem Lieferanten gewährten Ansprüche und Rechte.

Über die vorstehend beschriebene Gewährleistung hinaus sind sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen.

Im übrigen ist unsere Haftung der Höhe nach für jeden einzelnen Haftungsfall durch den Wert der betreffenden Lieferung oder Leistung begrenzt.

Bei Anerkennung einer Beanstandung oder Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl nach oder tauschen schadhafte Teile oder Lieferungen um. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Verschleißteile, wie Dichtungen, Manometer, Reglerinstrumente, Wasserstandsgläser etc.

Rückgaberecht
Gilt nur für Artikel, die über das Internet bestellt worden sind.

Wir garantieren für nicht benutzte und original verpackte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Versanddatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufskonditionen.

Nichtannahme
Bei Rückgabe, Nichtannahme und Rücktritt durch den Besteller hat dieser an uns neben den entstandenen, bei uns wertmäßig genau erfaßbaren Unkosten sowie neben einer angemessenen Vertreterprovision 15% des Auftragswertes für unsere Verwaltungstätigkeit und für entgangenen Gewinn an uns zu bezahlen. Tauscht der Besteller Serienartikel oder sonstige vertretbare Ware innerhalb unseres Programms um, so hat er bei gleichem Auftragswert zusätzlich 5% für unsere weitergehende Inanspruchnahme zu entrichten. Wird jedoch durch den Umtausch das ursprüngliche Auftragsvolumen wertmäßig reduziert, gilt für den Differenzbetrag dasselbe wie bei Rückgabe.

Zahlung
Alle Zahlungen haben termingemäß unter Ausschluß einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung zu erfolgen.

Montagerechnungen sind dofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, ebenso Kundendienst- und Reparaturrechnungen.

Für alle Anlagen mit einem Auftragswert über EUR 5.000,- sind, sofern keine anderen Vereinbarungen vorliegen, Zahlungen ohne Abzug zu leisten wie folgt: 1/3 bei Auftragserteilung. 1/3 bei Lieferung bzw. Meldung der Versandbereitschaft, 1/3 30 Tage nach Rechnungsdatum. Im übrigen sind unsere Rechnungen binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Zielüberschreitung sind, ohne daß es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 10% (bzw. 1% über dem banküblichen Zinssatz) auf den Rechnungsbetrag an uns zu bezahlen.

Alle unsere Forderungen werden, unabhängig von einer etwa eingeräumten Zahlungsfrist oder von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns sonstige Umstände (z.B. Wechselprotest, Zahlungsrückstände) bekannt werden, die nach unserer Auffassung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. In einem solchen Fall sind wir auch berechtigt, etwa noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Desgleichen können wir außerdem besonders die Weiterveräußerung und Verarbeitung gelieferter Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf uns oder auf einen Dritten auf Kosten des Bestellers verlangen.

Meldepflicht und Einholung behördlicher Genehmigungen
Der Besteller ist verpflichtet, erforderliche Anmeldungen bei der zuständigen Behörde vorzunehmen und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Das gilt insbesondere, wenn das Abwasser oder das Grundwasser durch Vornahme von Arbeiten oder durch von uns gelieferte Anlagen, Geräte oder Chemikalien beeinflußt wird oder beeinflußt werden kann.

Montage
Bei Montageaufträgen gelten, soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts gesagt ist, bezüglich der Ausführung, Durchführung und Abwicklung im einzelnen ergänzend unsere Montagebedingungen.

Datenspeicherung
Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechte und Pflichten, auch aus Wechsel und Scheck, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wiesbaden. Das gilt auch für diejenigen, die für Verpflichtungen des Bestellers haften. Es gilt deutsches Recht, ausländisches Recht ist ausgeschlossen.